Pendlerpauschale
Am 9. Dezember hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale bis zum gefahrenen zwanzigsten Kilometer, nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Rückwirkend ab dem 01.Januar 2007 kann die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten gefahrenen Kilometer mit 30 Cent je Kilometer geltend gemacht werden.